A. Grundlagen
Das Schutzkonzept stützt sich auf folgende Grundlagen.
1. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Stand 23.06.2021)
2. BAG: Erläuterungen zur Verordnung (Stand 23.06.2021)
3. BASPO: FAQ COVID-19 und Sport (Stand 23.06.2021)
4. Rahmenvorgaben für den Sport (BASPO und Swiss Olympic, 01.10.2020)
5. Hygiene- und Social-Distancing-Regeln des BAG.
6. Rahmenschutzkonzept für Lauferveranstaltungen von Swiss Running / Swiss Runners (25.06.2021)
B. Zweck und Zuständigkeit
Mit dem Schutzkonzept bzw. den vorgesehenen Massnahmen soll verhindert werden, dass sich das Coronavirus (Covid-19) während der Durchführung des Münsiger-Louf verbreiten kann. Der Skiclub Münsingen ist als Veranstalter für Erlass und Umsetzung dieses Schutzkonzeptes verantwortlich.
C. Grundsätze
- Alle Anwesenden (Teilnehmer, Helfende, Zuschauende, Medienschaffende, Sponsoren, Partner) verpflichten sich im Interesse des Laufsports und gegenüber der gesamten Bevölkerung, solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an das Schutzkonzept zu halten und die notwendigen Massnahmen konsequent umzusetzen.
- Nur wer vollständig gesund ist, keine Vorerkrankungen oder Krankheits-/Covid-19-Symptome hat oder in Kontakt mit erkrankten Personen war, darf an der Veranstaltung anwesend sein. Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.
- Es wird allen Personen ermöglicht, sich regelmässig die Hände zu reinigen. Hierzu werden Händedesinfektionsmittel und bei öffentlich zugänglichen Waschbecken Seife zur Verfügung gestellt.
- Startberechtigt sind bei den Männern und Frauen maximal 1000 Teilnehmende. Männer und Frauen starten gemeinsam.
D. Massnahmen
1. An- /Abreise
Bei Anreise mit dem ÖV sind die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen der jeweiligen Verkehrsbetriebe einzuhalten. Für die Festlegung von Schutzmassnahmen im öffentlichen Verkehr (z.B. tragen von Schutzmasken) sind die Betreiber zuständig.
2. Veranstaltungsperimeter
Der Veranstaltungsperimeter umfasst die Bereiche Startnummernausgabe / Wertsachendepot, den Startbereich, die Strecke sowie den Zielbereich.
3. Infrastruktur
a) Startnummernausgabe / Wertschriftendepot
Die Startnummernausgabe und das Wertschriftendepot befindet sich auf dem Parkplatz vor der Aula. Die Teilnehmer begeben sich in Einerkolonne zum entsprechenden Desk. Der Mindestabstand von 1.5m muss eingehalten werden.
b) Startbereich
Nach Erhalt der Startnummern begeben sich die Teilnehmenden in den Startbereich. Ein Helfer kontrolliert, dass nur Teilnehmer eingelassen werden. Eltern dürfen ihre Kinder nicht an den Start und sie auch während dem Lauf nicht begleiten. Dafür wird der Veranstalter Helfer zur Verfügung stellen.
c) Start / Zielbereich
Zur Vermeidung von Ansammlungen werden die Finisher angehalten, den Zielbereich nach dem Zieleinlauf sofort zu verlassen.
d) Siegerehrung
Die Siegerehrungen findet am Mittag für die Erwachsenen und am Nachmittag für die Kinder statt. Auf dem Podium können die Abstände eingehalten werden und die Verweildauer wird minimal gehalten. Im Zuschauerbereich steht genügend Platz zur Verfügung, dass die Mindestabstände eingehalten werden.
e) Toiletten/Garderoben/Duschen
Wir empfehlen, aus Gründen der Komplexität auf Garderoben und Duschen zu verzichten und bitten die Teilnehmer bereits in Laufbekleidung anzureisen. Die Benutzung der Toiletten ist nur mit Schutzmaske gestattet. Es stehen Wasch- und Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Benutzer sind angehalten, die Toiletten selber zu desinfizieren und sauber zu hinterlassen. Garderoben sind vorhanden und als solche gekennzeichnet. Es herrscht Maskenpflicht (ausser zum Duschen).
g) Kommunikationsmittel
Funkgeräte und Kopfhörer sind zu desinfizieren, Mikrofone müssen foliert werden.
4. Helfende und weitere in die Organisation eingebundene Personen
Alle Helfenden werden mit einer Schutzmaske ausgerüstet und über die Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen instruiert. Von allen Helfenden werden die Kontaktdaten erfasst.
5. Zuschauende
Im öffentlichen Bereich entlang der Strecke gelten die Regeln für Spontanversammlungen im öffentlichen Raum. Zuschauende sind selbst für die Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen des BAG verantwortlich. Es gibt keine abgegrenzte, kontrollierte Zuschauerzonen.
6. Festwirtschaft
Für fest installierte sowie temporär erreichte Restaurationsbetriebe und/oder Verpflegungsstände gilt das Schutzkonzept für das Gastgewerbe. Die Abstandsregel muss in jedem Fall eingehalten werden.
7. Information
Der Veranstalter stellt Plakate und Informationstafeln über die geltenden Regeln und Vorsichtsmassnahmen auf (insbesondere an neuralgischen Punkten). Die Teilnehmenden, Helfenden und weitere in die Organisation eingebundene Personen erhalten im Voraus eine Instruktion mit den geltenden Schutzmassnahmen.
8. Verantwortlichkeiten
Für die Umsetzung des Konzepts und für den Kontakt mit den zuständigen Behörden ist folgende Person verantwortlich.
Corinne Furch
OK Präsidentin Münsiger-Louf
Sonnenstrasse 30
3672 Oberdiessbach
Version 29.06.2021 - Änderungen vorbehalten