WettkampfreglemENT

Mit der Anmeldung zum Münsiger-Louf stimmen Sie automatisch unserem Reglement zu. Mit den nachfolgend genannten männlichen Bezeichnungen wird die weibliche Form eingeschlossen.

 

1 Wettkampf

1.1 Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletikverbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung und auf dieser Homepage aufgeführten Kategorien durchgeführt.

1.2 Startberechtigt ist jeder. Es wird keine Lizenz benötigt.

1.3 Kinder absolvieren den Lauf grundsätzlich allein. In den jeweils jüngsten Kategorien (Luchse) ist eine Begleitperson möglich – in diesem Fall reihen sich Kind und Begleitperson am Schluss des Feldes ein.

1.4 Eine Kategorie wird nur geführt, wenn mindestens 3 Teilnehmer starten. Andernfalls starten die Angemeldeten in der nächsttieferen Kategorie.

1.5 Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne, horizontal, gut sichtbar und ungefaltet getragen werden.

1.6 Die Zeitmessung erfolgt mit einem in der Startnummer integrierten Einwegchip. Persönliche Chips können nicht eingesetzt werden.

1.7 Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt.

1.8 Den Anordnungen der Streckendienste ist Folge zu leisten.

1.9 Privatbegleitung ist nicht gestattet- Ausnahme siehe 1.3, private Fahrzeuge und Fahrräder sind nicht gestattet.

1.10 Der «Besenwagen» bildet den offiziellen Schluss des Rennens. Hinter diesem Schlussfahrzeug wird die Strecke wieder für den Verkehr freigegeben.

1.11 Siegerehrung*: die Kategorienersten erhalten einen Preis. Bei 10-19 Teilnehmenden in einer Kategorie wird auch der Zweite ausgezeichnet. Ab 20 Teilnehmenden erhalten die ersten drei Teilnehmenden pro Kategorie einen Preis. In der Kategorie Walking wird nur eine alphabetische Einlaufliste erstellt.

1.12 Die Kategorie Run4me wird ohne Zeitmessung geführt.

1.13 Wer nicht an der Siegerehrung teilnimmt, verzichtet freiwillig auf den Preis.

 

2 Anmeldung
2.1 Die Anmeldung erfolgt online auf der Homepage des Münsiger-Louf. Nachmeldungen können bis 30 Minuten vor dem Start der jeweiligen Kategorie vor Ort erfolgen.
2.2 Schulklassen und Gruppen: wir verweisen auf das Reglement für Schulklassen
2.3 Anmeldungen per E-Mail oder per Telefon werden nicht angenommen.

2.4 Bei Anmeldung minderjähriger Läuferinnen und Läufer durch Dritte, geht der Veranstalter davon aus, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

2.5 Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Startgeldes zu disqualifizieren, wenn diese bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben.

 

3 Rückerstattung

3.1 Wer am Münsiger-Louf nicht starten kann, hat kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.

3.2 Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.

 

4 Selbstverantwortung / Gesundheit

4.1 Die Teilnahme am Münsiger-Louf erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.

4.2 Regelmässiges Ausdauertraining und gute Gesundheit sind Voraussetzung für einen Start.

4.3 Es wird empfohlen, während und nach dem Lauf genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen.

4.4 Sanitätspersonen, Helfer und OK-Mitglieder können Teilnehmer aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden.

4.5 Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Läuferinnen und Läufern sowie Unfällen sollte sofort der nächste Streckenposten orientiert und Hilfe anfordert werden. Sanitätsnotruf: 144

 

5 Zeitlimiten

5.1 Für die Rennen des Münsiger Loufs wurden Zeitlimiten festgelegt, um einen reibungslosen Ablauf der Rennen zu gewährleisten. So wird vermieden, dass die letzten Teilnehmer eines Rennens von den ersten Läufern der nachfolgenden Rennen überholt werden oder andere Unannehmlichkeiten oder Gefahren entstehen.

5.2 Sofern der Rennleiter vor Ort nichts anderes bestimmt, gelten die folgenden Zeitlimiten:

 

- 10 km Run/Walk: Zeitlimit von 1h49min (entspricht einer Pace von 10:48/km bzw. einer Geschwindigkeit von 5.5 km/h)

- 5.2 km Run/Walk: Zeitlimit von 1h00min (entspricht einer Pace von 12:16/km bzw. einer Geschwindigkeit von 4.9 km/h)

- Für die Schülerläufe über 1.1 km bzw. 1.75 km wurden keine Zeitlimiten bestimmt

 

5.3 Läufer, die nach diesen Zeitlimiten ins Ziel kommen, werden nicht klassiert.

5.4 Das Ende des offiziellen Rennens wird durch das "Besenvelo" bestimmt, das sich nach Start des letzten Läufers im Tempo des jeweiligen Zeitlimits auf die Strecke begibt.

5.5 Läufer, die vom "Besenvelo" überholt werden, müssen ihre Startnummer abgeben und werden nicht klassiert.

5.6 Sollten sie anschliessend auf der Strecke weiterlaufen, so tun sie dies auf eigenes Risiko. Die Sicherheit, die medizinische Versorgung sowie die Verpflegung an den Verpflegungsstationen sind dann nicht mehr gewährleistet.

 

6 Haftung

6.1 Die Organisatoren übernehmen keine Haftung für Risiken des Teilnehmers jeder Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen.

6.2 Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen.

6.3 Die Versicherung für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Dritten ist Sache des Teilnehmers.

6.4 Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauer und Dritten ab. 

6.5 Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

6.6 Gerichtsstand ist Münsingen.

 

7 Unfälle

7.1 Alle nötigen Schritte sind im Sanitätskonzept und Sicherheitskonzept abgebildet.

7.2 Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Teilnehmer:innen und Unfällen ist sofort der nächste Streckenposten zu orientieren und Hilfe anzufordern. Sanitätsnotruf 144

7.3 Dem Streckendienst und dem Sanitätspersonal ist es erlaubt, gesundheitlich angeschlagene Läuferinnen und Läufer aus dem Rennen zu nehmen.

 

8 Datenschutz

8.1 Die Verwendung von Personendaten ist in der geltenden Datenschutzregelung geregelt.

8.2 Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und insbesondere ihres Jahrganges auf offiziellen Start- und Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder dessen Partner zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettkampf.

8.3 Die Teilnehmer stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Programmheften, Ranglisten, Internetseiten, Inseraten und für andere PR-Zwecke des Organisators und dessen Partner zu.

 

9 Organisation

Trägerverein des Münsiger-Loufs ist der Verein Münsiger Louf.

 

*Änderungen des Wettkampfreglements bleiben vorbehalten.

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